Allgemeine Geschäftsbegingungen | Württembergische Landesbühne Esslingen
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Allgemeine Geschäftsbegingungen

Zur besseren Lesbarkeit von Personenbezeichnungen und personenbezogenen Wörtern wird die weibliche Form genutzt.
Diese Begriffe gelten für alle Geschlechter.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Württembergischen Landesbühne Esslingen (WLB) und ihren Besucherinnen und sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen ihnen. Mit Erwerb einer Eintrittskarte/eines Abonnements gelten diese Bedingungen als vereinbart. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Veranstaltungen der WLB als auch für Kooperationsveranstaltungen mit Dritten.

2. Eintrittskarten & Ermässigungen

Zum Einlass berechtigen grundsätzlich nur die Eintrittskarten der WLB und ihrer Kooperationspartnerinnen für den auf der Karte ausgewiesenen Platz. Für die Fest-Abonnements gilt der Abo-Ausweis als Eintrittskarte. Wahl-Abo-Gutscheine müssen an der Theaterkasse oder im Online-Kundenkonto in Eintrittskarten eingelöst werden.

2.1. Ermäßigungen
Ermäßigungen erhalten Kinder, Schülerinnen, Studentinnen (bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres), Azubis, Bufdis, Bürgergeld-Empfängerinnen, Inhaberinnen des Esslinger Kulturpasses sowie Personen im Besitz eines Schwerbehindertenausweises ab GdB 50 % und deren Begleitung (Vermerk B). Die Ermäßigung beträgt 50 % gegenüber dem Normalpreis. Für einzelne Sondervorstellungen der WLB sowie für Gastspiele können gesonderte Preise gelten. Eine Kombination mehrerer Ermäßigungen ist nicht möglich. Auf regulär erworbene Eintrittskarten kann nachträglich keine Ermäßigung gewährt werden.
Ermäßigte Eintrittskarten sind grundsätzlich nur in Verbindung mit einem Ermäßigungsausweis gültig.

2.2. Freier Eintritt
Freien Eintritt erhalten Kulturpass-Inhaberinnen 60 Minuten vor Vorstellungsbeginn (nach Verfügbarkeit) sowie Kinder unter drei Jahren bei Kindertheatervorstellungen ab vier Jahren.

3. Ticket-Erwerb

3.1. Vor Ort an der Theaterkasse
An der Theaterkasse in der Strohstraße 1 können Eintrittskarten erworben werden.

3.2. Telefonische Kartenbestellung
Während der Öffnungszeiten der Theaterkasse besteht die Möglichkeit, Eintrittskarten telefonisch zu bestellen. Diese werden der Käuferin gegen eine Gebühr von 1,50 € postalisch zugesandt oder gegen eine Gebühr von 1,00 € an der Kasse zur Abholung hinterlegt. Bei Abholung an der Abendkasse beträgt die Gebühr 2,00 €.

3.3. Web-Shop
Über unsere Homepage www.wlb-esslingen.de können über das Online-Buchungssystem „eventim.inhouse“ der Firma CTS EVENTIM Solutions GmbH rund um die Uhr und ohne Zusatzkosten Print@Home-Tickets gekauft und zu Hause ausgedruckt oder auf ein internetfähiges Smartphone zugestellt werden. Alternativ kann sich die Kundin die erworbenen Tickets gegen eine Gebühr von 3,50 € per Post zustellen oder gegen eine Gebühr von 2,00 € an der Abendkasse hinterlegen lassen. Geschenk-Gutscheine und Wahl-Abonnements sind ebenfalls im Webshop zu erwerben. Für die Leistungen des Software-Anbieters haftet die WLB nicht. Im Falle einer fehlerhaften Buchung, die auf Leistungen der CTS EVENTIM Solutions GmbH zurückzuführen ist, können die angefallenen Vorverkaufsgebühren und Kosten des Zahlungsverkehrs nicht von der WLB erstattet werden.

4. Gutscheine

Geschenk-Gutscheine können in jeder beliebigen Höhe an der Theaterkasse oder im Webshop erworben werden.

5. Zahlungsmittel

Die Bezahlung von Eintrittskarten kann an der Theaterkasse in bar, per EC-Karte, Esslinger CityCard oder durch Einlösung von Theater-Geschenk-Gutscheinen der WLB erfolgen. Im Webshop steht als Zahlungsmodalität Lastschrifteinzug zur Verfügung. Bei Zahlungsverzug gehen alle zusätzlich entstandenen Kosten zu Lasten der Auftraggeberin. Bei Abschluss eines Abonnements ist auch die Zahlung per Rechnung möglich.

6. Reservierungen & Umtausch im freien Verkauf

Eintrittskarten sind grundsätzlich von der Rückgabe ausgeschlossen. Ein Umtausch ist bis spätestens eine Woche vor der Vorstellung auf ein anderes Vorstellungsdatum derselben Inszenierung innerhalb der aktuellen Spielzeit möglich. Die Umtauschgebühr beträgt pro Karte 4,00 €.

Die WLB leistet keinen Ersatz für verfallene Eintrittskarten. Besetzungsänderungen sowie andere kurzfristige Änderungen des Vorstellungsablaufs oder Fälle höherer Gewalt (Verkehrsbehinderung, Krankheit, Streik, Witterungsverhältnisse etc.) berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten. Ein Anspruch auf Kartenrückgabe mit Erstattung des Kaufpreises besteht lediglich bei Aufführung einer anderen Inszenierung als auf der Eintrittskarte vermerkt. Er erlischt, falls er nicht binnen 31 Tagen geltend gemacht wird.

Persönlich oder telefonisch vorgenommene Reservierungen gelten als vorläufig, die Bestellung wird erst mit Bezahlung der Karten verbindlich.

Reservierungen sind grundsätzlich eine Woche gültig und können bis spätestens 8 Tage vor der jeweiligen Vorstellung vorgenommen werden.

7. Vorstellungsausfall & -Abbruch

Falls Vorstellungen abgesagt oder vor der Pause bzw. der Hälfte abgebrochen werden müssen – insbesondere Freilicht-Vorstellungen wegen Regens – können die im Freiverkauf über die Theaterkasse oder den Webshop erworbenen Karten umgetauscht oder rückerstattet werden. Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes wegen Vorstellungsabbruch kann nur innerhalb von 31 Tagen nach der abgebrochenen oder ausgefallenen Vorstellung durch Vorlage oder Einsendung der Eintrittskarte bei der jeweiligen Vorverkaufsstelle geltend gemacht werden. Erstattet wird der auf der Karte aufgedruckte Kaufpreis der erworbenen Eintrittskarte. Abonnentinnen erhalten eine Eintrittskarte für eine andere Vorstellung derselben Inszenierung (Ausnahme: letzte Vorstellung der Spielzeit). Für Angaben auf Plakaten und in den Publikationen des Schauspielhauses wird keine Gewähr übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten.

8. Verspäteter Einlass & Platzreservierungen

Mit Beginn einer Veranstaltung erlischt der Anspruch auf den verspäteten Besuch der Vorstellung. Abhängig von der Inszenierung kann Nacheinlass gewährt werden – ohne Anspruch auf den gebuchten Platz. Den Anordnungen des Abendpersonals ist hierbei Folge zu leisten.

9. Verbot von Bild- & Tonaufnahmen

Bild- und/oder Tonaufnahmen während der Aufführungen sind aus urheberrechtlichen Gründen verboten. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucherinnen mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.

10. Garderobe & Haftung

Besucherinnen können gegen eine Gebühr von 1,00 € die Garderobe der WLB nutzen. Die Mitnahme von Garderobe u. a. Gegenständen in den Zuschauerraum ist nur dann gestattet, wenn dadurch andere Besucherinnen nicht gestört werden. Den Anweisungen des Abendpersonals ist hierbei Folge zu leisten. Die WLB übernimmt die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Die WLB übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände und Bargeld, die sich in den Gegenständen befinden, die an der Garderobe abgegeben wurden. Die Abgabe und Aufbewahrung geschieht in solchen Fällen auf eigene Gefahr der Besucherin. Stellt die Besucherin Beschädigungen an abgegebenen Garderobengegenständen fest, so hat sie das Garderobenpersonal unverzüglich darüber zu informieren. Die WLB haftet bei späteren Beanstandungen nicht für Beschädigungen.

11. Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

Die personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Ticketdaten) der Eintrittskartenkäuferinnen werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt und zum Zweck interner statistischer Erhebungen gespeichert. Die WLB ist berechtigt, die Daten an Dritte, die von ihr mit der Durchführung des Veranstaltungsbesuchs bzw. mit dem Kartenverkauf beauftragt wurden, im hierfür erforderlichen Umfang weiterzugeben. Die Einhaltung des Datenschutzrechtes bei Nutzung dieser weitergegebenen Kundendaten durch die beauftragten Dritten sichert die WLB zu. Es wird versichert, dass die Nutzung kundenbezogener Daten durch die WLB selbst sowie durch die beauftragten Dritten streng vertraulich und nur im dargelegten Umfang erfolgt.

12. Hausrecht & Gefahrenabwehr

Das Hausrecht obliegt dem Intendanten und seinen Stellvertreterinnen, die sich zu dessen Ausübung ihrer Erfüllungsgehilfinnen, insbesondere des Abendpersonals bedienen. Deren Anweisungen ist Folge zu leisten. Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind untersagt. Das Rauchen ist in den Räumen der WLB nicht gestattet. Besucherinnen kann der Zutritt zur WLB verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellungen stören, Mitarbeiterinnen oder Besucherinnen belästigen. Besucherinnen können aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie deren Ablauf stören, andere Besucherinnen belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte vorweisen können. Der Zutritt kann auch Besucherinnen verwehrt werden, die wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Einen Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen Schadens- und Aufwandsersatz haben diese Besucherinnen nicht. Mobiltelefone und andere technische Geräte mit akustischen Signalen sind während der Vorstellung auszuschalten.

13. Abonnement-Bedingungen

13.1. Abschluss und Gültigkeit
Alle Abonnements gelten für die Spielzeit 2024/2025. Fest-Abonnements können bis zum 31. Oktober 2024 abgeschlossen werden. Der Abschluss von Wahl-Abonnements ist auch zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich. Begleit-Abos für Erwachsene sind ausschließlich in Verbindung mit dem Kinder-Wahl-Abo oder dem Jugend-Wahl-Abo buchbar. Das Kinder-Wahl-Abo inklusive Begleit-Abo gilt ausschließlich für Kinder-Vorstellungen. Das Jugend-Wahl-Abo inklusive Begleit-Abo umfasst das gesamte Repertoire mit Ausnahme der Freilicht-Aufführung. Für jedes abgeschlossene Abonnement (ausgenommen sind Schnupper-Wahl-Abos) erhalten Abonnentinnen zusätzlich einen Gutschein über einen Theaterbesuch mit 50 % Ermäßigung. Dieser Gutschein gilt ebenfalls nur für die aktuelle Spielzeit. Der WLB bleiben bei außergewöhnlichen Anlässen Termin- und Inszenierungsänderungen vorbehalten. Für die Fest-Abonnements gilt der Abo-Ausweis als Eintrittskarte, die zum Abonnement zugehörigen Vorstellungstermine sind auf der Vorderseite abgedruckt. Die WLB ist bestrebt, die im Abonnement getroffene Platzwahl in den jeweiligen Original-Abo-Terminen einzuhalten. Sie hat allerdings aus künstlerischen oder organisatorischen Gründen das Recht, kurzfristig Platzänderungen oder Änderungen der Spielstätte vorzunehmen bzw. Abonnement-Vorstellungen auf einen anderen Termin zu verlegen.

13.2. Änderungen und Kündigungen
Die Abonnements werden für eine Spielzeit abgeschlossen. Sie verlängern sich stillschweigend um eine weitere Spielzeit, wenn sie nicht bis 15. Mai 2025 schriftlich gekündigt werden. Abonnements, die länger als eine Spielzeit bestehen, können jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Schnupper-Wahl-Abos und Geschenk-Abos werden nicht automatisch verlängert. Die Regelungen gelten auch für Abonnements, die im Webshop gekauft wurden. Wechsel der Art des Abonnements und Platzänderungen sind während der Spielzeit nicht möglich. Änderungswünsche für die nächste Spielzeit können dem Abo-Büro bis 15. Juni 2025 schriftlich mitgeteilt werden. Die Änderung eines Abonnements wird wie ein neues Vertragsverhältnis behandelt.

13.3. Übertragbarkeit
Alle Abonnements sind übertragbar, ermäßigte Abos nur innerhalb der entsprechenden Ermäßigungsgruppe.

13.4. Tausch eines Abo-Termins
Neu ab der Spielzeit 2024/25: Der Tausch eines Abo-Termins ist nicht produktionsgebunden. Wenn eine Abonnentin einen Abo-Termin nicht wahrnehmen kann, kann sie auf einen anderen Vorstellungstermin ausweichen. Der Tausch ist entweder über die Theaterkasse oder online im Kundenkonto möglich. In der Ersatzvorstellung besteht kein Anspruch auf denselben Sitzplatz oder dieselbe Preiskategorie. Der Umtausch muss bis 13.00 Uhr am Vorstellungstag erfolgen und ist nicht produktionsgebunden. Bei Vorstellungen, die sonntags stattfinden, ist ein Tausch bis spätestens am Samstag um 13.00 Uhr möglich. Eine Auszahlung ist nicht möglich.
NEU: Beim Fünfer-Abonnement ist ein Umtausch in die Freilicht- oder musikalische Produktion mit einer Aufzahlung möglich. In diesem Fall wird die Differenz zwischen dem Wert des Abo-Tauschgutscheins und dem Preis der Karte im freien Verkauf zur Zahlung fällig.
Falls reservierte Karten für einen Umtauschtermin nicht abgeholt werden, verfällt der Anspruch auf einen weiteren Umtausch für diese Inszenierung. Umtauschgutschriften verlieren mit Ablauf der aktuellen Spielzeit ihre Gültigkeit.


13.5. Vorstellungsausfall
Falls eine im Abo enthaltene Vorstellung abgesagt oder vor der Pause abgebrochen werden muss, müssen die Karten kostenlos in eine andere Vorstellung derselben Inszenierung getauscht werden (Ausnahme: letzte Freilicht-Vorstellung in einer Spielzeit).

13.6. Wahl-Abonnements
Wahl-Abonnements können entweder an der Theaterkasse oder im Webshop erworben werden. Wahl-Abo-Gutscheine müssen entweder über die Theaterkasse oder online im Kundenkonto gegen Eintrittskarten eingetauscht werden. Pro Abonnement und Vorstellung sind jeweils zwei Wahl-Abo-Gutscheine einlösbar.
NEU: Mit dem Wahl-Abo I und Schnupper-Wahl-Abo ist gegen eine Aufzahlung auch der Besuch der Freilicht- und der musikalischen Produktion möglich. In diesem Fall wird die Differenz zwischen dem Wert des Abo-Tauschgutscheins und dem Preis der Karte im freien Verkauf zur Zahlung fällig.
Es gelten die Umtausch- und Rückgaberegelungen des Freiverkaufs.

13.7. Geschenk-Abonnements
Jedes Abonnement kann auch als Geschenk-Abo gebucht werden.

13.8. Verlust
Der Verlust des Abo-Ausweises ist unserem Abo-Büro sofort mitzuteilen. Gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € pro Abonnement erhält die Abonnentin einen Abo-Ersatzausweis.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen oder Formulierungen dieses Vertrages nicht oder nicht mehr der geltenden Rechtslage entsprechen, unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Stand: März 2024

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